Reisebedingungen / AGB

Anmeldung
Sie können sich jederzeit ganz bequem über unsere Website für Ihre Reise anmelden. Wünschen Sie persönliche Beratung, dürfen Sie gerne während unseren Bürozeiten telefonisch bei uns buchen oder in unserem Reisebüro in Wintersingen vorbei kommen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie unsere Buchungsbestätigung / Rechnung. Ungefähr eine Woche vor Abreise senden wir Ihnen die Reiseunterlagen mit Sitzplatzliste, Abfahrtsort- und zeit, Versicherungsnachweis (falls gebucht) und weitere Reiseinformationen zu.

 

Bezahlung

Das Rechnungstotal ist spätestens 20 Tage vor Abreise fällig. Post- und Banküberweisungen sowie Einsendungen von Reka-Schecks und Reisegutscheinen werden von uns nicht bestätigt. Reka-Schecks können bis 50 % vom Arrangementpreis, aber max. CHF 500.– pro Person akzeptiert werden. In unserem Reisebüro können Sie mit Maestro, Post- oder Reka-Card sowie Kreditkarten bezahlen (bitte Tageslimite der Karten beachten).

 

Annullation

Bei Annullierung einer Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– pro Person, maximum CHF 60.– pro Auftrag erhoben. Bei einem Rücktritt aus einem Grund, der nicht durch unsere Annullierungskosten- und Personenassistance-Versicherung gedeckt ist, stellen wir folgende Stornokosten in Rechnung:

Busreisen
30 bis 15 Tage vor Abreise: 20 % des Pauschalpreises
14 bis 8 Tage vor Abreise: 40 % des Pauschalpreises
7 bis 1 Tage vor Abreise: 80 % des Pauschalpreises
Abreisetag / Nichterscheinen: 100 % des Pauschalpreises

Flusskreuzfahrten
bis 61 Tage vor Abreise: 10 % des Pauschalpreises
60 bis 46 Tage vor Abreise: 25 % des Pauschalpreises
45 bis 30 Tage vor Abreise: 35 % des Pauschalpreises
29 bis 16 Tage vor Abreise: 50 % des Pauschalpreises
15 bis 1 Tage vor Abreise: 100 % des Pauschalpreises
Abreisetag / Nichterscheinen: 100 % des Pauschalpreises

Flugreisen oder Kombinationen mit Flugreisen
Die Annullationsbedingungen sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich
und können bei uns angefordert werden.
Maßgebend zur Berechnung der Stornokosten ist das Eintreffen Ihrer
Stornierung bei uns; am Wochenende oder Feiertag ist es der nächste
Arbeitstag.

 

Reiseversicherung

Die Reiseversicherung (AXA Winterthur) beinhaltet die Annullierungskosten- und Personenassistance-Versicherung und ist im Preisblock separat
aufgeführt. Sie übernimmt die Stornokosten im Falle von Krankheit, Unfall,
Tod des Versicherten oder einer ihm nahe stehenden Person oder des Stellvertreters am Arbeitsplatz, sofern ein Arztzeugnis vorliegt. Bei Krankheit
oder Unfall während der Reise werden die Kosten eines allfälligen Heimtransports durch die Versicherung übernommen. Die entsprechenden Versicherungsbedingungen der AXA stellen wir Ihnen mit den Reiseunterlagen zu.

 

Kranken- oder Unfallversicherung

Wer in der Schweiz obligatorisch nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) grundversichert ist, hat auf Reisen in ein EU / EFTA-Mitgliedstaat Anrecht auf eine notfallmässige, medizinische Behandlung. Sollten Sie während der Reise erkranken oder verunfallen, müssen Sie dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus die Europäische Krankenkassen-Versicherungskarte (Medicard) vorlegen. Diese gilt als Bescheinigung über den Sachleistungsanspruch während eines Aufenthaltes in einem Mitgliedstaat und berechtigt
Sie, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit der europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie den gleichen Anspruch auf medizinische Leistungen wie die Einwohner des Landes. Die Kosten werden durch eine aushelfende Trägerkasse im Reiseland bezahlt und später von Ihrer Krankenkasse zurückgefordert. Sie erhalten die europäische Krankenversicherungskarte von Ihrer Krankenkasse zugestellt.

 

Reisegepäck / Wertgegenstände

Die Reisegepäckversicherung ist in unserem Pauschalpreis nicht inbegriffen, da meistens ein Grundbetrag in der Hausratsversicherung abgedeckt ist. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Fotoausrüstung usw. weder im Car noch im Hotel unbeaufsichtigt lassen – wir lehnen jede Haftung ab.

 

Sitzplatzeinteilung im Car

Sitzplatzwünsche werden nach Anmeldeeingang berücksichtigt und sollten unbedingt auf dem Anmeldeschein vermerkt werden.

 

Einzelzimmer / Einzelkabinen auf Fährschiffen

Einzelzimmer stehen immer nur in beschränkter Anzahl zur Verfügung. Je nach Hotel ist es gegen einen Aufpreis möglich, ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zu erhalten. Auf einer Fähre werden Sie als Einzelreisender oft zu einer anderen Dame / Herr unserer Gruppe in eine Doppelkabine gebucht. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen der Aufpreis für eine Einzelkabine bzw. Doppelkabine zur Alleinbenützung zusätzlich verrechnet.

 

Durchführung einer Reise

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Falls diese nicht erreicht wird, orientieren wir Sie frühzeitig, jedoch bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Sollten zwingende Gründe wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen usw. die sichere Durchführung der Reise verhindern, informieren wir Sie so rasch wie möglich.

 

Preisänderungen

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss, z. B. bei einer nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (inkl. Treibstoffkosten) oder starken Wechselkursänderungen.

 

Programmänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transport, Transportmittel, Eintritte) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotenen
Sorgfalt nicht vorsehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und versuchen, Sie so rasch wie möglich über solche Änderungen zu orientieren.